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Tipps zum Thema internetkriminalität

Durch die Möglichkeiten im Internet entstehen immer neue Möglichkeiten für Kriminelle! Daher ist eine erhöhte Aufmerksamkeit geboten!

Aufgrund der Möglichkeiten im Internet sind auch kriminelle Personen und Organisationen in diesem Bereich unseres täglichen Lebens vermehrt tätig. Daher ist eine erhöhte Aufmerksamkeit geboten!
Ein Betrug via Internet ist nicht immer leicht zu erkennen. Aufgrund einer gewissen Anonymität sind Kriminelle in diesem Feld auch oft nur schwer ausmittelbar.

Tipps der Kriminalprävention:
• Kontrollieren Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Computers.
• Achten Sie auf die Plausibilität von Angeboten.
• Kaufen Sie bei bekannten Anbietern.
• Wenn eine Ware unter Ihrem Wert angeboten wird – VORSICHT.
• Achten Sie sowohl bei Privaten als auch bei Händlern auf die Bewertungen.
• Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
• Wickeln Sie den Kauf nur über zertifizierte Geldinstitute ab.
• Geben Sie NIEMALS Ihre Kontozugangsdaten bekannt.

Im Anlassfall:
Sollten Sie zum Opfer eines Onlinebetrugs werden, erstatten Sie umgehend Anzeige. Bringen Sie dazu einen Ausweis und nach Möglichkeit sämtliche, den Betrug betreff ende, Daten mit.
Verändern Sie keinerlei Daten und gehen Sie auf keine weiteren Forderungen der Betrüger ein!

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bundeskriminalamt.at/306/start.aspx  (Informationen betreff end Internetkriminalität)
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (Informationen und Hilfe beim Verdacht von Internetkriminalität)
www.saferinternet.at  (Informationen zur Sicheren Nutzung von Internet)
www.watchlist-internet.at/liste-betruegerischer-shops/  (Liste von betrügerischen Onlineshops)


Infoblatt Internetbetrug V20250113 V2

 

 

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Handwerkerbonus 2025

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene

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