Stadtsaal

Der Güssinger Stadtsaal ist das Prunkstück des generalsanierten Rathauses. Als moderner Veranstaltungs- und Seminarsaal bietet er ideale Voraussetzungen für Firmenevents, Vereinssitzungen und Kulturveranstaltungen.

IMG 1


Der Saal befindet sich im Untergeschoss des Rathauses, der Zugang ist sowohl vom Hauptplatz als auch von der Rückseite des Rathauses (in der Grabenstraße) barrierefrei möglich. Der Saal verfügt über eine moderne technische Ausstattung (Tonanlage mit Funkmikros und Headset, HDMI-Anschlüsse, WLAN, Beamer, Leinwand, etc.) und kann gegen rechtzeitige Voranmeldung für Veranstaltungen, Seminare und Meetings gemietet werden.

Das Fassungsvermögen beträgt ca. 180 Sitzplätze. Je nach Anforderung und Absprache können unterschiedliche Raumsituationen hergestellt werden (Theaterbestuhlung, Seminar-Aufstellung, freie Fläche für Yoga- und Gymnastikübungen etc.).
Je nach Anforderung und Benützungsdauer ist eine entsprechende Saalmiete zu entrichten.
Preise dazu auf Anfrage.

>> Beispiele für Aufstellungen

Darüberhinaus bietet das Foyer des Stadtsaales auf zwei Ebenen die Möglichkeit für Ausstellungen aller Art. Das Foyer kann unabhängig vom Stadtsaal extra angemietet werden.
Sanitäranlagen auf beiden Ebenen und eine eigene Garderobe runden das Angebot im Stadtsaal ab.

Sollten Sie eine gastronomische Versorgung z.B. mit einem Catering-Anbieter benötigen, so teilen Sie dies bei Ihrer Buchungsanfrage mit. (Die Versorgung mit Speisen und Getränken erfolgt ausschließlich auf eigenen Auftrag, eigene Rechnung und eigene Gefahr.)
In den gesamten Räumlichkeiten des Stadtsaales gilt absolutes Rauchverbot.

Kontakt:
Auskünfte zur Saalbuchung und Verfügbarkeit erteilt grundsätzlich das Stadtamt Güssing.
Ihre Anfrage richten Sie bitte an:
Sandra Kaiser
Telefon: 03322 42311
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Logo Land BGLD Flagge 2 zu 3 neu

Wärmepreisdeckel - infos und antragstellung

Der Wärmepreis-Deckel ist eine Förderung des Landes für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreis-Deckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt. Der Wärmepreisdeckel kann von 1. Jänner bis 31 Dezember 2024 beantragt werden!

>> Hier bekommen Sie alles Infos zur Antragstellung

 

 

 Info Mobil in Güssing
 
logo oekoenergieland
KEM oel neu 300