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Qualitätssiegel für Kindergarten

Der Kindergarten der Stadtgemeinde Güssing gehört zu den besten Kindergärten im Burgenland. Dies geht aus dem sogenannten Kinderbetreuungsatlas der Arbeiterkammer Burgenland hervor, der alle 306 Kinderbetreuungseinrichtungen im Bewertungszeitraum 2022/23 auflistet.


Als Indikator wird hier der sogenannte VIF-Indikator herangezogen. Die Abkürzung VIF steht für Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf. Für die Kategorisierung der Betreuungseinrichtungen in den burgenländischen Gemeinden wurden folgende Kriterien ausgewählt:

Die VIF Kriterien:
- mindestens 47 Wochen im Kindergartenjahr geöffnet,
- mindestens 45 Stunden wöchentlich geöffnet
- werktags von Montag bis Freitag, geöffnet
- an vier Tagen wöchentlich mindestens 9½ Stundengeöffnet und mit Angebot von Mittagessen

Sonstige Kriterien
- Betreuung von Kinder unter 3 Jahren vorhanden
- Betreuung für 3-6 Jährige vorhanden und min. 8 Stunden geöffnet
- Nachmittagsbetreuung vorhanden

Um in die Kategorie VIF+ zu kommen, muss eine Gemeinde sowohl für die unter 3-jährigen Kinder als auch für die 3-6 Jährigen eine VIF-konforme Betreuung sowie eine Nachmittagsbetreuung für die Volksschulkinder anbieten. All diese Kriterien erfüllt der Kindergarten Güssing. Damit gehört der Kindergarten Güssing zu 35 Betreuungseinrichtungen von insgesamt 306 im Burgenland, die in die höchste Kategorie VIF+ fallen.

Für Bürgermeister Vinzenz Knor ist dies eine Bestätigung der Arbeit der letzten Jahre: „Wir bemühen uns laufend, das Kinderbetreuungsangebot unserer Gemeinde sukzessive auszubauen und sowohl den Eltern, als auch den Pädagoginnen und Betreuerinnen ein optimales Umfeld zu bieten. Diese ausgezeichnete Bewertung ist nun eine Anerkennung für diese Bemühungen, die wir natürlich weiter fortsetzen werden.“


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Handwerkerbonus 2025

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene

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