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Fahrtkostenzuschuss für Pendler:

Arbeitnehmerförderung im Burgenland
Für Frauen und Männer mit Hauptwohnsitz in Güssing und Arbeitsstätte außerhalb von Güssing kann beim Amt der Bgld. Landesregierung ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden. Die Gewährung eines Zuschusses hängt neben folgenden Kriterien auch vom jeweiligen Einkommen ab:

 

  • Schicht- Wechsel- oder Nachtdienst
  • Keine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und daher das KFZ verwendet werden muss
  • unzumutbare Gesamtfahrzeit der verfügbaren öffentl. Verkehrsmittel (z.B. über 2 Stunden Fahrzeit)
  • Sonstige Gründe


Der Antrag ist im Stadtamt Güssing erhältlich und muss bis spätestens 30. April 2015 für das vergangene Jahr 2014 beim Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 5 (Sozialabteilung), Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt eingebracht werden. Infos: 02682/600/2709.

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Handwerkerbonus 2024

Für die Jahre 2024 und 2025 legt die Bundesregierung den Handwerkerbonus neu auf. Wir haben Antworten auf oft gestellte Fragen für Sie zusammengefasst.
Auch das Land Burgenland hat den Handwerkerbonus neu aufgelegt. Das Förderbudget umfasst 5 Millionen Euro. Der Burgenländische Handwerkerbonus gilt für handwerkliche Leistungen, die im Zeitraum von 01. April bis 31. Dezember 2024 von Unternehmen mit Sitz im Burgenland durchgeführt wurden, und kann bis längstens 10. Jänner 2025 beantragt werden.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2024 auf Bundes- und Landesebene

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