Stadtgemeinde Güssing
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WILLKOMMEN IN GÜSSING

... auch die Perle des Südburgenlandes genannt. Das Städtchen liegt eingebettet im sanften Hügelland am Fuße des geschichtsträchtigen Güssinger Burgberges. Das milde pannonische Klima und die reizvolle Lage machen Güssing zu einem liebens- und lebenswerten Ort.

 

 

Sehenswerte Kultur, dazu ein reichhaltiges Freizeitangebot serviert mit einem Gläschen Uhudler und jeder Menge Gemütlichkeit – kurzum ein Ort mit Flair. Auf unserer Website finden Sie alle nötigen Infos dazu. Servus in Güssing!

 

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Der Wärmepreis-Deckel wurde für das Jahr 2026 verlängert. Einreichungen können ab 1. April 2026 durchgeführt werden und sind bis 31. Dezember 2026 möglich

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KUZ Eröffnung

Das generalsanierte und ausgebaute Kulturzentrum wird mit einem Tag der offenen Tür wiedereröffnet. Am Samstag, 09. Mai, ab 13 Uhr. 
Alle Veranstaltungstipps finden Sie hier >>

Burg Paar web

Alles über die Region ... für Kulturinteressierte, für sportlich Aktive, für Genießer. Die besten Tipps, wo man gut isst, trinkt und schläft.
Buchen Sie hier Ihren Urlaub in Güssing >>

Stadtzeitung Ausgabe Jänner 2026
Aktuelle Infos aus unserer Stadtgemeinde – nachzulesen in
"Güssing – meine Stadt" >>

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Fahrtkostenzuschuss für Pendler:

Arbeitnehmerförderung im Burgenland
Für Frauen und Männer mit Hauptwohnsitz in Güssing und einer Arbeitsstätte außerhalb von Güssing kann beim Amt der Bgld. Landesregierung ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden. Die Gewährung eines Zuschusses hängt neben folgenden Kriterien auch vom jeweiligen Einkommen ab:

 Förderempfänger*innen

  • Arbeitnehmer*innen, die täglich unter besonders erschwerten Bedingungen die Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort zurücklegen müssen
  • Arbeitnehmer*innen, denen aufgrund besonderer Umstände das Zurücklegen der Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort nicht täglich zugemutet werden kann
  • Lehrlinge, die die Wegstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Lehrstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zurücklegen können

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der Fördernehmer*in zum Förderzeitraum im Burgenland
  • Bruttojahreseinkommens der Antragsteller*innen in Höhe von bis zu 50.000 Euro (lt. Transparenzdatenbank)
  • Bei Alleinerzieher- bzw. Alleinverdiener*innen erhöht sich die Einkommensgrenze um 10 % für jedes Kind, für das der*die Antragsteller*in Familienbeihilfe bezieht
  • Einfache Fahrtstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte beträgt mindestens 20 Kilometer (Ermittlung der schnellsten Route durch den Routenplaner des BMK)
  • Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist unzumutbar (lt. Richtlinie)


Achtung: Die Einreichfrist für Anträge auf Fahrtkostenzuschuss für das Kalenderjahr 2024 ist seit 30. Juni 2025 abgelaufen. Anträge auf Fahrtkostenzuschuss für das Kalenderjahr 2025 können voraussichtlich ab 1. Jänner 2026 eingereicht werden. Die beschriebenen Fördervoraussetzungen, Förderhöhen und Nachweise werden kurz vor Ende des Jahres 2025 aktualisiert und gelten daher nur für die Förderperiode 2024.

Alles Infos zum Fahrkostenzuschuss finden Sie unter https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/fahrtkostenzuschuss/

 

 

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Saisonstart im Erlebnisfreibad am 30. Mai 2026

Das Erlebnisfreibad Güssing öffnet am Samstag, 30. Mai 2026 seine Pforten. Wie immer gibt es ab 13. April die 10% Aktion bei Kauf einer Saisonkarte bis spätestens Freitag 15. Mai 2026, 12:00 Uhr. Nützen Sie unsere 10% Ermäßigungsaktion auf Saisonkarten im Vorverkauf bis spätestens Freitag, 15. Mai 2026, 12:00 Uhr. Reservierungen für den 10% Bonus ausschließlich per Telefon 03322/42311 oder per e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

>> Weitere Infos zur 10% Ermäßigungsaktion

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